Geerbtes Haus mit Sanierungsbedarf am See in Brandenburg

Meridian Real Estate · Berlin & Brandenburg

Erst Klarheit, dann der Verkauf.

Kostenlose Ersteinschätzung

Geerbtes Haus verkaufen in Berlin und Brandenburg

Stand: August 2026

Ein geerbtes Haus zu verkaufen ist in drei Etappen machbar: zuerst die Rechtslage klären (Erbschein oder notarielles Testament, Grundbuch), dann den Wert realistisch ermitteln, dann in Ruhe vermarkten. Wir sind Immobilienmakler und begleiten Erben in ganz Berlin und Brandenburg durch alle drei Etappen — von den Berliner Stadtteilen über Potsdam bis in die Landkreise im Umland. Persönlich, diskret und ohne Verpflichtung.

Haus geerbt – was muss ich jetzt tun?

Die ersten Schritte sind überschaubar. Niemand muss in der Trauerphase sofort verkaufen. Wichtig sind zunächst nur diese Punkte:

  1. Erbschaft prüfen, bevor Sie sie annehmen. Zum Erbe gehören auch Schulden. Für die Ausschlagung bleiben nur sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls (§ 1944 BGB). Verschaffen Sie sich deshalb früh einen Überblick über Kredite und Belastungen im Grundbuch.
  2. Erbnachweis besorgen. Für die Umschreibung im Grundbuch genügt statt des Erbscheins oft ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll (§ 35 GBO).
  3. Grundbuch berichtigen lassen. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Berichtigung in der Regel gebührenfrei.
  4. Erbschaft dem Finanzamt anzeigen. Die Frist beträgt drei Monate (§ 30 ErbStG). Das ist eine formlose Mitteilung, noch keine Steuererklärung.
  5. Wert klären. Erst mit einer belastbaren Zahl lässt sich gut entscheiden. Eine kostenlose Ersteinschätzung mit regionalen Vergleichswerten liefert der Makler; für Steuerfragen gibt es das Gutachten — mehr dazu auf der Seite Wertermittlung im Erbfall.

Verkaufen, vermieten oder selbst einziehen?

Die richtige Entscheidung hängt von drei Fragen ab: Passt das Haus zu Ihrem Leben, trägt es sich wirtschaftlich, und was sagen die Miterben? Ein kurzer Vergleich:

OptionWann sie passtWas oft unterschätzt wird
Verkaufenmehrere Erben, Sanierungsbedarf, Wohnort weit wegMietertrag abzüglich Investitionsbedarf, geteilt durch mehrere Erben, ist oft ernüchternd; der Verkaufserlös schafft klare Verhältnisse
VermietenHaus in gutem Zustand, Sie wollen Substanz haltenLaufender Aufwand durch Verwaltung und Instandhaltung; die Nettomiete ist nicht der Ertrag, Instandhaltung während der Mietzeit geht davon ab
Einziehendas Haus passt zur eigenen LebensplanungAuszahlung der Miterben muss finanziert werden; bei Selbstnutzung können Steuervorteile greifen

Wir rechnen Ihnen alle drei Wege mit echten Zahlen aus der Region durch. Das Ergebnis ist oft klarer, als die Familiendiskussion vermuten lässt. Gehört ein geerbtes Grundstück oder Bauland zum Nachlass, gelten bei Bewertung und Vermarktung eigene Regeln — auch dabei begleiten wir Sie.

Welche Steuern fallen beim Verkauf an?

Zwei Steuern sind zu unterscheiden. Die Erbschaftsteuer betrifft den Erwerb: Ehepartner haben 500.000 Euro Freibetrag, Kinder 400.000 Euro je Elternteil (§ 16 ErbStG). Erst darüber wird der Immobilienwert steuerpflichtig. Wie das Finanzamt diesen Wert ansetzt und wann sich eine Korrektur lohnt, erklären wir auf der Seite Wertermittlung im Erbfall.

Die Spekulationssteuer betrifft den Verkauf: Als Erbe übernehmen Sie die Haltefrist des Verstorbenen. Liegen zwischen dessen Kauf und Ihrem Verkauf mehr als zehn Jahre, ist der Gewinn regelmäßig steuerfrei (§ 23 EStG). Steuerfrei ist der Verkauf meist auch, wenn der Verstorbene oder Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst bewohnt haben. Die Einzelfallprüfung gehört zum Steuerberater; wir liefern die Zahlen dazu.

Welche Unterlagen brauchen Sie für den Verkauf?

Käufer und Banken erwarten heute vollständige Unterlagen. Für den Start reichen: aktueller Grundbuchauszug, Flurkarte, Wohnflächenberechnung, Baubeschreibung oder Baupläne, Energieausweis (Pflicht bei Besichtigungen), Nachweise zu Modernisierungen sowie bei Vermietung die Mietverträge. Fehlt etwas, besorgen wir es mit Ihrer Vollmacht bei Ämtern und Archiven. Das ist Routine und kostet Sie keinen Urlaubstag.

Wie läuft der Verkauf ab und wie lange dauert er?

Von der Ersteinschätzung bis zum Notartermin vergehen in Berlin und Brandenburg typischerweise drei bis sechs Monate. Der Ablauf: Wertermittlung mit Vergleichsobjekten aus der jeweiligen Lage, Aufbereitung von Exposé und Unterlagen, diskrete Vermarktung an geprüfte Interessenten, Besichtigungen, Bonitätsprüfung, Notar. Sie entscheiden jeden Schritt mit. Nach 15 Jahren Projektentwicklung zwischen Berlin und Brandenburg wissen wir, welche Käufergruppen für welches Objekt real zahlen.

Aus unseren Referenzen:

Mehrere Erben? So bleibt der Verkauf friedlich

In einer Erbengemeinschaft kann das Haus nur gemeinschaftlich verkauft werden. Eine neutrale Wertermittlung macht die Entscheidung für alle nachvollziehbar und ist der beste Schutz vor Streit. Was gilt, wenn sich die Gemeinschaft nicht einig ist, und wann der Verkauf des eigenen Erbteils ein Ausweg ist, lesen Sie hier: Erben & Erbengemeinschaften · Erbteil verkaufen.

Häufige Fragen zum Verkauf des geerbten Hauses

Muss ich das Erbe annehmen, bevor ich verkaufen kann?

Ja. Verkaufen kann nur, wer Erbe geworden ist. Die Annahme passiert automatisch, wenn Sie die Ausschlagungsfrist von sechs Wochen verstreichen lassen (§ 1944 BGB). Prüfen Sie vorher, ob Schulden zum Nachlass gehören. Danach schafft der Erbnachweis (Erbschein oder notarielles Testament) die Grundlage für Grundbuch und Notartermin.

Quelle: § 1944 BGB

Fällt beim Verkauf eines geerbten Hauses Spekulationssteuer an?

Als Erbe übernehmen Sie die Haltefrist des Erblassers: Liegen zwischen dessen Anschaffung und Ihrem Verkauf mehr als zehn Jahre, ist der Gewinn regelmäßig steuerfrei (§ 23 EStG). Auch bei Eigennutzung gelten Ausnahmen. Die Einzelfallprüfung gehört zum Steuerberater.

Quelle: § 23 EStG

Brauchen wir einen Erbschein für den Verkauf?

Für die Grundbuchberichtigung genügt statt des Erbscheins oft ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag samt Eröffnungsprotokoll (§ 35 GBO). Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Grundbuchberichtigung in der Regel gebührenfrei.

Quelle: § 35 GBO

Müssen wir die Erbschaft dem Finanzamt melden?

Ja. Jeder Erwerb ist dem Erbschaftsteuer-Finanzamt innerhalb von drei Monaten formlos anzuzeigen (§ 30 ErbStG). Das ist keine Steuererklärung und löst nicht automatisch Steuer aus; ob Steuer anfällt, entscheiden Freibeträge und Immobilienwert.

Quelle: § 30 ErbStG

Diese Antworten informieren allgemein und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtliche und steuerliche Einzelfragen klären wir gemeinsam mit spezialisierten Partnern.

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Meridian Real Estate ist in ganz Berlin und Brandenburg aktiv: 15 Jahre Projektentwicklung und Immobilienvermittlung, von Steglitz, Zehlendorf und Potsdam über Kleinmachnow und Stahnsdorf bis Königs Wusterhausen. Kurze Wege, echte Ortskenntnis, ein fester Ansprechpartner.

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Egbert Mesch, Geschäftsführer der Meridian Real Estate GmbH
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Geschäftsführer: Egbert Mesch

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